03.05.2021

Lebenshilfe warnt vor Impfneiddebatte

Junge Menschen als ehrenamtliche Helfer im Familienentlastenden Dienst werden geimpft

Die Lebenshilfe Osnabrück warnt vor einer undifferenzierten Impfdebatte. Auch in Osnabrück sind nicht wenige junge Menschen als ehrenamtliche Helfer im Familienentlastenden Dienst (FED) tätig und betreuen in ihrer Freizeit Menschen mit Behinderung. FED-Helfer sind daher in der Impfpriorisierungsgruppe Zwei eingeordnet und werden derzeit geimpft – und fühlen sich oftmals an den Pranger gestellt.

Lebenshilfe warnt vor Impfneiddebatte

© Lebenshilfe / David Maurer

Pia aus Osnabrück ist 21, kerngesund, auf den ersten Blick „ungefährdet“ – und bereits geimpft. „Ich betreue als FED-Helferin regelmäßig ein 13-jähriges, schwer mehrfach behindertes Mädchen“, erläutert Pia. Die 13-jährige könne noch nicht geimpft werden. „Umso wichtiger ist es, dass ich geimpft bin, um sie bestmöglich zu schützen.“ Thomas Schmidt-Benkowitz, stellvertretender Vorsitzender der Lebenshilfe, betont die Wichtigkeit und die Bedeutung des Familienentlastenden Dienstes für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. „Die Familien sind in der 24/7-Pflege und -Betreuung – nicht nur in der derzeitigen Pandemie – hochbelastet. Durch den FED erfahren die Familien die dringend benötigte Entlastung.“

Differenzierter Blick erforderlich

Der Lebenshilfe-Vorstand sieht mit großer Sorge, wie bereits geimpfte junge Menschen in der Öffentlichkeit oftmals schief angeguckt oder gar vorschnell als Impfdrängler gebrandmarkt werden. „Umso wichtiger ist ein differenzierter Blick auf das ‚Warum‘ der Impfpriorisierung“, betont Schmidt-Benkowitz. „Unsere jungen FED-Helfer leisten einen immens wichtigen Beitrag und dürfen nicht stigmatisiert werden. Im Gegenteil: Deren Einsatz – inklusive Impfberechtigung – dürfte gerne mehr Beachtung erfahren.“

Impfpriorisierung ist kein „Schlupfloch“

Schmidt-Benkowitz betont, wie wichtig zudem die Einordnung der pflegenden Angehörigen in die Impfpriorisierungsgruppe Zwei ist. Jeder Pflegebedürfte könne zwei Kontaktpersonen benennen, die geimpft werden können. Da die Pflegepersonen aber nicht immer die Eltern, sondern auch andere Personen sein können, wurde bewusst die Formulierung „zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen“ gewählt. „Diese Impfberechtigung ist für die Eltern und Angehörigen eines behinderten Kindes immens wichtig“, so Schmidt-Benkowitz. Diese Regelung aber völlig undifferenziert als „Schlupfloch für Impfdrängler“ zu bezeichnen, sei leider nicht hilfreich in der derzeitigen und leider oftmals neidvoll geführten Debatte.

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