15.03.2021

Corona: Terminvergabe für zweite Impfgruppe gestartet

Pflegende Angehörige & FED-Helfer können Impftermin vereinbaren

Ab sofort können sich pflegende Angehörige sowie ehrenamtliche FED-Helfer um einen Impftermin bemühen. Das Land Niedersachsen hat das Online-Impfportal sowie die Impf-Hotline für die sogenannte Priorisierungsgruppe 2 freigeschaltet. Impfberechtigte können sich hierüber auf die Warteliste setzen lassen.

Wer ist in der zweiten Impfgruppe?

In der zweiten Impfgruppe sind u.a.:

  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung;
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und somit zuhause gepflegt werden;
  • Personen, die regelmäßig nach § 45a SGB XI bei pflegebedürftigen Menschen tätig sind. Dies umfasst alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienentlastenden Dienstes (FED).

Wie kommen Impfberechtigte an einen Impftermin?

Entweder über das Online-Impfportal oder über die Telefon-Hotline 0800 99 88 665 (montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags geschlossen). Die Lebenshilfe Osnabrück rät allen pflegenden Angehörigen und FED-Helfern, das Online-Portal zu nutzen, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Bei erfolgreicher Registrierung bekommen alle Impfberechtigten automatisch eine pdf-Bestätigung mit einem persönlichen Code. Alles Weitere wie die Terminreservierung erfolgt automatisch.

Welche Unterlagen/Nachweise sind erforderlich?

Pflegende Angehörige benötigten für die Impfung unbedingt ein ärztliches Attest, das nachweist und bestätigt, dass ihr Kind pflegebedürftig ist und zuhause gepflegt wird. Dieses Attest stellt z.B. der behandelnde Haus-/Kinderarzt oder auch das SPZ Osnabrück auf Anforderung aus.

Ehrenamtliche FED-Helfer benötigen ebenfalls einen Nachweis, dass sie regelmäßig nach § 45a SGB XI bei pflegebedürftigen Menschen tätig sind. Diesen Nachweis stellt die Lebenshilfe Osnabrück aus. Ehrenamtliche FED-Helfer können diesen Nachweis telefonisch oder per Mail in der Geschäftsstelle anfordern.

Die Nachweise müssen bei der Impfung vorgelegt werden.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landes Niedersachsen zur Corona-Schutzimpfung:

Zur Webseite

Allgemeine Informationen zusammengefasst und im Überblick bietet die Webseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe:

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