06.01.2020

Entlastung für Angehörige und Sicherheit für EUTBs

Angehörigen-Entlastungsgesetz: Verbesserungen greifen 2020

„Dieses Gesetz bringt tatsächlich Entlastungen für die Familien von Menschen mit Behinderungen – und das ganz ohne weitere Formulare und Anträge“, freut sich Susanne Kirschbaum, Peer-Beraterin bei der EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung) der Lebenshilfe Osnabrück. Das Gesetz, für das sich auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe eingesetzt hat, sorgt aber nicht nur für finanzielle Entlastungen der Angehörigen. Es sichert zudem langfristig die Arbeit der EUTBs, die nun dauerhaft aus Bundesmitteln finanziert wird.

Wie sinnvoll und notwendig diese Arbeit ist, wissen Claudia Meyer, Leiterin der EUTB der Lebenshilfe Osnabrück, und Susanne Kirschbaum aus dem ersten Jahr, das mit einem strammen Programm angefüllt war.

Voller Terminplan

Dazu gehörten als erstes Qualifizierungsmaßnahmen - von der Grundqualifizierung über Spezialschulungen, beispielsweise zur Peerberatung, bis hin zur Ausbildung als Tandem-Beraterin mit einer ehrenamtlichen Peerberaterin mit Lernschwierigkeiten: „Da kommen insgesamt 52 Fortbildungstage für uns sowie 14 weitere für unsere ehrenamtliche Beraterin zusammen“, erklärt Susanne Kirschbaum im Rückblick auf die Aktivitäten im zu Ende gehenden Jahr. Einen Schwerpunkt der EUTB-Arbeit bildeten die 292 Beratungs- und Informationsgespräche mit insgesamt 327 Menschen. „Darunter waren 125 Menschen mit Behinderungen und 146 Angehörige“, beschreibt Claudia Meyer die Zusammensetzung der Ratsuchenden. „Aber auch 56 Fachleute aus unterschiedlichen Gebieten sind auf uns zugekommen.“ Das EUTB-Team war (und ist) aber auch viel in der Region unterwegs, um sich zu vernetzen und sich vorzustellen: „Wir hatten 92 Treffen mit Netzwerkpartnern und Vorstellungen der EUTB, zum Beispiel bei Selbsthilfegruppen, Rehaträgern oder in Ausbildungsstätten.“

EUTB-Team-1

Das EUTB-Team der Lebenshilfe: (v.l.) Susanne Kirschbaum und Claudia Meyer.

Inklusiv nach draußen

Auch die Materialien für die Außendarstellung haben die beiden EUTB-Kolleginnen selbst erarbeitet. Dazu zählen neben einer barrierearmen Homepage mit einfacher Sprache, Gebärdensprachvideo, barrierefreien Wegbeschreibungen (mit Fotos und für sehbehinderte und blinde Menschen) auch die Materialien für Vorträge. „Wir achten vor allem darauf, dass uns alle verstehen. In unseren Vorträgen und Präsentationen arbeiten wir mit vielen visuellen Materialien, zum Beispiel Piktogrammen und in einfacher Sprache. Das ist so inklusiv, dass uns Menschen ohne Behinderung schon oft gesagt haben ‚Jetzt habe ich das endlich auch verstanden!‘“, berichtet Claudia Meyer.

Offene Beratung im vertraulichen Rahmen

Schwerpunkte der Beratungsgespräche seien im vergangenen Jahr die Neuerungen durch das BTHG, insbesondere die Trennung der Leistungen, aber auch Themen wie Veränderungen des Arbeitsplatzes oder der Wohnform gewesen. „Häufig stellen wir aber fest, dass Menschen zwar mit einem bestimmten Thema zu uns kommen, sich aber im Gespräch weitere Aspekte oder Teilhabe-Wünsche ergeben“, erklärt Claudia Meyer. Die Beratungsgespräche sind offen angelegt und streng vertraulich. „‘Hier kann ich alles sagen, brauche mich nicht zu verstellen. Sie sind ja kein Träger und ich erbitte keine Leistung‘ – das hören wir hier oft“, so Claudia Meyer. „Wir blicken auf die individuelle Situation und auch über den Tellerrand hinaus. Dabei suchen wir auch außerhalb der Region nach Angeboten und Einrichtungen, wenn es hier nichts Passendes für die Betroffenen gibt. Wir erweitern in den Gesprächen so auch oft den Horizont bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten, bringen neue Ideen ins Gespräch, zeigen Alternativen auf.“

Ausblick auf 2020

„2020 werden uns sicher auch weiterhin viele Anfragen zu Gesetzesänderungen erreichen“, ist sich das EUTB-Team sicher. „Ein Aspekt werden Detailfragen zu den Vermögens- beziehungsweise Einkommensgrenzen beim Angehörigen-Entlastungsgesetz sein. Einen weiteren Schwerpunkt werden sicher die Fragen zum BTHG bezüglich der Bedarfs-Ermittlung Niedersachsen (BENi) bilden. Hier möchten wir nicht nur beraten, sondern die Betroffenen so stärken, dass sie selbstbewusst in die damit verbundenen Gespräche und Prozesse gehen können!“ Stärkung der Betroffenen sowie persönliche Zukunftsplanung sind weitere Themenfelder, die sich Claudia Meyer und Susanne Kirschbaum für 2020 vorgenommen haben. „Ein weiteres wichtiges Thema ist die Unterstützung vorhandener Selbstbestimmter Wohngemeinschaften (SBWGs) und die von Menschen, die solche SBWGs gründen möchten. „Wir können hier Vermittler sein und Menschen für solche Projekte zusammenbringen“, erklärt Claudia Meyer. „Vernetzungsarbeit wird ohnehin auch 2020 ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit bleiben. Außerdem möchten wir noch mehr Betroffene erreichen. Dazu erarbeiten wir gerade einen neuen Flyer. Derzeit haben wir den Eindruck, dass es durchaus bei vielen Menschen offene Fragen gibt, sie aber nicht wissen, dass sie in unserer EUTB die passenden Antworten finden oder wir diese gemeinsam mit ihnen erarbeiten können.“ Claudia Meyer und Susanne Kirschbaum freuen sich jedenfalls schon auf einen neues Jahr mit vielen interessanten Beratungen, in denen sie mit ihren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern neue, spannende Lebens- und Teilhabe-Perspektiven erarbeiten können.

Weitere Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz gibt es auf der Webseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

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