Informationen für Familien

Unser Familienentlastender Dienst schafft gezielt Auszeiten für alle in Ihrer Familie:

  • Für Sie als Eltern oder Angehörige, um zur Ruhe zu kommen und neue Kraft zu schöpfen.
  • Für Sie als Paar, um Raum für gemeinsame Zeit zu finden.
  • Für Geschwisterkinder, um Aufmerksamkeit zu genießen – ganz für sich allein.
  • Für Menschen mit Behinderung, um Neues zu entdecken, Spaß zu haben und selbst zu entscheiden, was geht.

Wir schaffen Freiräume, die guttun – individuell und alltagsnah.


© Lebenshilfe/David Maurer

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Menschen, die unterstützen – mit Herz und Engagement

Unser Familienentlastender Dienst (FED) vermittelt engagierte ehrenamtliche Helfer*innen, die Menschen mit Behinderung im Alltag und in der Freizeit begleiten – zu Hause oder unterwegs.

Ob spielen, basteln, spazieren gehen, den Spielplatz besuchen, Kaffee trinken oder einfach da sein – unsere Freizeitbegleiter*innen bringen Zeit und Herz mit. Sie kommen aus der Region (Stadt und Landkreis Osnabrück), erhalten eine Aufwandsentschädigung und sind selbstverständlich versichert.

Unsere Zuständigkeit erstreckt sich von der Stadt über den Landkreis Osnabrück. Im nördlichen Landkreis reicht die Zuständigkeit bis Bramsche.

Einzugsgebiet FED

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Welche Kosten entstehen?

Stundensatz für den FED: 15,60 € pro Stunde

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • 10,20 € Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer*innen
  • Haft- und Unfallversicherung der Helfer*innen
  • Verwaltung und Personalkosten der hauptamtlichen Mitarbeitenden der Lebenshilfe Osnabrück

Finanzierungsmöglichkeiten

Entlastungsbetrag §45b SGB XI

  • monatlicher Beitrag 131,00€
  • Stunden pro Monat: 131,00€ : 15,60€ (Stundensatz FED) = 8,25 Stunden
  • Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 1
  • Ansparung: nicht genutzte Beträge können in den nächsten Monat übertragen werden, maximal bis Ende Juni des Folgejahres
  • Beispiel: nicht genutzte 131,00€ aus Januar können im Februar mit 262,00€ abgerechnet werden …
  • Hinweis: kein Antrag notwendig, Rechnungen können direkt bei der Pflegekasse eingereicht werden

Verhinderungspflege §39 SGB XI

  • jährlicher Betrag: bis zu 3539,00€
  • Stunden im Jahr: 3539,00€ / 15,60€ = 226,5 Stunden
  • Achtung: Der Betrag von 3539,00€ setzt sich aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Sollten Sie planen Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, verringert sich der Betrag entsprechend.
  • Voraussetzung: Ab Pflegegrad 2 oder höher
  • Wichtig: Verhinderungspflege kann über den FED nicht durch Verwandte bis zum zweiten Grad erfolgen. Ab dem dritten Grad (z.B. Onkel, Tante) ist die Abrechnung problemlos möglich.

  • Hinweis Fahrtkosten

  • Fahrtkosten: 0,30€ pro Kilometer
  • Achtung: Fahrtkosten reduzieren die Betreuungsstunden!

geförderte Stunden durch die Stadt Osnabrück

  • Die Stadt Osnabrück fördert bis zu 10 Stunden im FED, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden
  • Der Stundensatz ändert sich dann von 15,60€ auf 3,64€

  • Voraussetzung:Ihr Kind wohnt noch zuhause und es liegt eine geistige beeinträchtigung vor, die Sie nachweisen können
  • Diese Leistung muss beantragt werden und gilt als Leistung der Eingliederungshilfe. Wenn Sie sich für diese Leistung interessieren kontaktieren Sie uns bitte

  • private Abrechnung

  • Wenn kein Pflegegrad vorliegtt und keine weiteren Förderungen bestehen, müssen die Kosten privat getragen werden
  • dann gilt ein Stundensatz von 15,50€

  • Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne!

    Was wir Ihnen anbieten

    Unser hauptamtliches FED-Team kümmert sich um die Vermittlung.

    So funktioniert die Vermittlung

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